1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Plattformen https://best-places-to-work.com und https://ai.best-places-to-work.com, beide betrieben von der FanSpaces GmbH, Schloßstr. 19, 82031 Grünwald, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“ oder „Lizenzgeber“). Die Plattform richtet sich an (a) Bewerber*innen (Privatpersonen), die die Plattform nach Registrierung kostenlos nutzen können, sowie (b) Unternehmen, die kostenpflichtige Pakete/Abonnements für unterschiedliche Services buchen können. Kostenpflichtige Pakete/Abonnements werden ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB angeboten und verkauft. Für Bewerber*innen gelten diese AGB als Nutzungsbedingungen; ein entgeltlicher Vertragsschluss findet insoweit nicht statt.2. Leistungen des Anbieters
Die Plattform bietet digitale Dienstleistungen im Bereich Recruiting und Betreuung von Mitarbeiter*innen. Best-Places-to-Work führt keine Job-Vermittlungen durch, sondern stellt eine Technologie-Plattform und Tools für Recruiting, Kommunikation, Onboarding und Mitarbeiterbetreuung bereit. Sollten private Personalvermittler oder Agenturen auf der Plattform werben, handelt es sich nicht um Dienstleistungen des Anbieters. Für Bewerber*innen ist die Nutzung der Plattform nach Registrierung kostenlos. Unternehmen erhalten Zugang zu kostenpflichtigen Leistungen (z. B. Stellenveröffentlichung, Kommunikationstools, Onboarding-Module) im Rahmen eines Abonnements oder der Beauftragung von Einzelleistungen. Eine der Leistungen der Plattform ist die Kreation eines KI-Videos auf Basis einer bestehenden Stellenanzeige. Unternehmen können hierfür ein Bild als Basis vorgeben, müssen aber die Rechte für die Nutzung und Weiterbearbeitung des Bildes garantieren. Nach initialer Erzeugung des Videos ist eine Korrekturschleife im Paketpreis enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst Änderungen am bereits erzeugten Video (z. B. Text/Untertitel, kleinere inhaltliche Anpassungen, Timing/Sequenz innerhalb des vorhandenen Konzepts) und setzt voraus, dass das Unternehmen die hierfür erforderlichen Informationen innerhalb angemessener Frist bereitstellt. Zusätzliche Korrekturschleifen/Updates werden separat nach Aufwand bzw. über KI-Credits abgerechnet; der Anbieter teilt vor Umsetzung den voraussichtlichen Aufwand bzw. Credit-Verbrauch mit. Das Video gilt als abgenommen, wenn das Unternehmen nicht innerhalb von 3 Kalendertagen nach Bereitstellung in Textform wesentliche Mängel rügt. Auf Kundenwunsch übernehmen wir auch Services rund um die Reichweitenerhöhung der Video-Recruiting Angebote. Weitere Leistungen sind die Bereitstellung und das Customizing von KI-Assistenten. Für die technische Bereitstellung der Services sind wir verantwortlich, für die inhaltliche Schulung der Assistenen sind die Unternehmen verantwortlich, die relevante Unterlagen auf der Plattform zur Verfügung stellen. Die Unternehmen sind für den Inhalt der eingestellten Dokumente verantwortlich und sind sich bewusst, dass alle Mitarbeiter, die die KI-Assistenten benutzen, auf die Inhalte zugreifen können. Eine Unterstützung bei der Schulung und Einrichtung der KI-Assistenten kann vom Anbieter gerne im Rahmen von Zusatzleistungen übernommen werden. Alle Leistungen werden den Unternehmen über eine SaaS-Plattform zur Verfügung gestellt, die der Anbieter betreibt. Die Plattform ist 24h pro Tag und 7 Tage pro Woche mit Ausnahme der Service- und Update-Intervalle verfügbar. In Summe auf den Monat garantieren wir im monatlichen Durchschnitt eine Verfügbarkeit von 98%.3. Registrierung und Vertragsschluss
Die Nutzung der Plattform erfordert eine vorherige Registrierung. Für Bewerber*innen kommt ein Nutzungsverhältnis durch die erfolgreiche Registrierung zustande. Bewerber*innen können sich über die Plattform bei Unternehmen bewerben; dabei werden die im Bewerbungsprozess eingegebenen Daten an das jeweils ausgewählte Unternehmen übermittelt. Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Für Unternehmen kommt der Vertrag durch die erfolgreiche Registrierung, die Auswahl eines kostenpflichtigen Pakets und den Abschluss der Zahlung über Stripe zustande. Die bei der Registrierung gemachten Angaben müssen vollständig und korrekt sein. Nach kostenpflichtigem Abschluss des Pakets räumt der Anbieter dem Unternehmen die vertraglich vereinbarten Rechte und Nutzungsrechte ein. Die Zugänge zur Plattform werden den Unternehmen exklusiv zur Verfügung gestellt. Diese Zugangsdaten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB und/oder die Leistungen zu ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere (a) Änderungen der Rechtslage oder behördlicher Vorgaben, (b) Sicherheitsgründe, (c) technische Notwendigkeiten oder (d) Weiterentwicklung der Leistungen ohne Nachteil für das Äquivalenzverhältnis. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt; der Anbieter weist in der Mitteilung auf Frist und Rechtsfolgen besonders hin. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Bei wesentlichen Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht zu Lasten des Kunden verändern, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise für Unternehmenspakete richten sich nach dem gewählten Abonnement und sind auf der Website einsehbar. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe oder nach Rechnungsstellung. Die Abrechnung erfolgt über die Pakete und über Tasks, die von den Assistenten erbracht werden. Zusätzlich Leistungen wie Customizing der Prozesse oder individuelle Programmierung können entsprechend separat getroffener Vereinbarung mit den Unternehmen nach Aufwand verrechnet werden. Um den Ressourcen- und Leistungsverbrauch abzulilden, werden sogenannte KI-Credits verwendet. KI-Credits sind interne Nutzungseinheiten (z. B. für Videoerzeugung, Rendering, Übersetzungen, Assistant-Tasks); der jeweils erforderliche Credit-Verbrauch wird in der Plattform bzw. im Angebot ausgewiesen. KI-Credits sind nicht auszahlbar und stellen kein gesetzliches Zahlungsmittel dar. Nicht genutzte KI-Credits verfallen mit Vertragsende; eine Erstattung erfolgt nicht. Der Anbieter ist berechtigt, den Credit-Verbrauch je Leistung oder die Preise der Credits bei Preiserhöhung der LLM-Anbieter, aus technischen Gründen oder zur Produktweiterentwicklung anzupassen, sofern dies für das Unternehmen zumutbar ist; wesentliche Änderungen werden mit angemessener Frist vorab mitgeteilt. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Abonnemententgelte sind – sofern nicht anders vereinbart – im Voraus fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Mahnung und Fristsetzung den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen vorübergehend zu sperren. Entstehende Kosten durch Rücklastschriften/Chargebacks trägt der Kunde, soweit er diese zu vertreten hat. Der Anbieter kann Rechnungen elektronisch bereitstellen.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für kostenpflichtige Verträge mit Unternehmen. Für Unternehmen gelten bei Video-Recruiting Abonnementverträge mit einer Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten. Bei KI-Assistenten gilt eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von zehn Tagen zum jeweiligen Laufzeitende vom Unternehmen oder Anbieter gekündigt wird. Die Kündigung kann über die Plattform oder in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen und wirkt zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Mit Vertragsende endet der Zugriff auf kostenpflichtige Funktionen; ggf. vorhandene KI-Credits können bis zum Vertragsende genutzt werden und verfallen anschließend. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.6. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Lizenzgebers erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Hiervon ausgenommen sind Informationen, die (a) bei Offenlegung bereits allgemein bekannt waren oder ohne Vertragsverstoß allgemein bekannt werden, (b) der empfangenden Partei nachweislich bereits vorher bekannt waren oder (c) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen (soweit zulässig nach vorheriger Information der anderen Partei). Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.7. Nutzungsrechte
Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer (Unternehmen) für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, die Best-Places-to-Work.com Plattform und die bereitgestellten Tools im Vertragsgebiet für eigene Recruiting- und Employer-Branding-Zwecke zu nutzen (einfaches Nutzungsrecht). Der Lizenzgeber gestattet dem Lizenznehmer die Nutzung der in FanSpaces abgebildeten Kennzeichenrechte des Lizenzgebers im System und soweit vom System vorgegeben. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer an den vom Anbieter erstellten KI-Videos für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht übertragbares, weltweites Nutzungsrecht für eigene Recruiting- und Employer-Branding-Zwecke ein (insb. Website, Social Media, Anzeigen, interne Kommunikation). Eine Bearbeitung ist zulässig, soweit dadurch Schutzvermerke nicht entfernt werden und keine Rechte Dritter verletzt werden. Unbeschadet der eingeräumten Nutzungsrechte behält der Lizenzgeber alle weitere Rechte an der Best-Places-to-Work.com Plattform (Backend & Web-Applikationen). Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke, wie Urhebervermerke und andere Rechtsvorbehalte, unverändert beizubehalten. Das Unternehmen ist berechtigt, eine eigene Landingpage durch Logos und Bilder anzupassen oder durch den Anbieter anpassen zu lassen. Die Rechte für diese Inhalte verbleiben beim Unternehmen. Für die Dauer des Vertrages räumt das Unternehmen dem Anbieter das einfache Recht ein, diese Inhalte entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang zu speichern und zu nutzen. Das Unternehmen gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Marken, Stellenanzeigen) frei von Rechten Dritter sind bzw. die erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen. Das Unternehmen stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Nutzung solcher Inhalte gegen den Anbieter geltend gemacht werden, soweit das Unternehmen die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Das Unternehmen hat ferner Vorkehrungen zu treffen, die Nutzung der Leistung durch Unbefugte zu verhindern und seine Mitarbeiter auf die Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Zugangsdaten hinzuweisen.8. Haftung
Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Für Datenverlust haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre. Die Plattform kann technischen Einschränkungen unterliegen; für deren Folgen übernimmt der Anbieter keine Garantie. Für Inhalte externer Webseiten oder Dienste, auf die über Links oder Schnittstellen (APIs) verwiesen wird, übernimmt der Anbieter keine Haftung. Die Qualität der Antworten der KI-Modelle von Drittanbietern liegt nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters. Ferner hängt die Qualität der erzeugten Bilder und Antworten der Agenten stark vom Input ab, für den das Unternehmen und deren Mitarbeiter verantwortlich sind. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.9. Datenschutz
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der FanSpaces GmbH, abrufbar unter: https://best-places-to-work.com/datenschutz. Auf Wunsch des Unternehmens kann in Bezug auf die Nutzung des HR-Assistants noch eine separate AVV zwischen dem Unternehmen und dem Anbieter abgeschlossen werden.
10. Transparenzpflichten
Einzelne Inhalte und Funktionen der Plattform können KI-gestützt erzeugt werden (z. B. Videos, Texte). Das Unternehmen ist verantwortlich, KI-generierte Inhalte vor Veröffentlichung auf rechtliche Zulässigkeit (z. B. Kennzeichnungspflichten, Werberecht, Persönlichkeitsrechte) zu prüfen und erforderliche Kennzeichnungen vorzunehmen. Ergänzende Informationen zu Transparenzpflichten können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/4_Transparenzpflichten/start.html11. Einbindung von Drittanbietern
Zur Vertragserfüllung, Gewährleistung der IT-Sicherheit, Zahlungsabwicklung sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung und Funktionserweiterung der Plattform setzt der Anbieter externe Dienstleister und Drittanbieter-Technologien ein (z. B. für Zahlungsdienste, IT-Infrastruktur, Übersetzungsfunktionen, Verifikation und Kommunikationsschnittstellen).Die Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, den jeweils aktuell eingesetzten Diensten, deren Anbietern sowie Ihren diesbezüglichen Rechten und Widerrufsmöglichkeiten ergeben sich vollumfänglich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.